BERICHT EXPERTENTELEFON „Sterben/Trauer“ am 28.10.10

Trauerkultur im Wandel

Ratgeber-Aktion zu den Themen Trauerreisen, Bestattungsformen, Erbregelung, Testament und Todesfallvorsorge

Der November mit seinen stillen Gedenktagen erinnert uns mehr als jeder andere Monat an den Tod. Beim Gang über einen Friedhof werden die Veränderungen sichtbar, die sich in den letzten Jahren in Sachen Bestattungskultur ergeben haben: Immer mehr Urnengräber behaupten ihren Platz neben den klassischen Erdgräbern. Auch die letzte Ruhe in einem Friedwald ist für viele Bundesbürger mittlerweile denkbar. Aber nicht nur die Bestattungs-, sondern auch die Trauerkultur ist im Wandel. Ein Beispiel sind Reisen für Trauernde, die seit einiger Zeit angeboten werden. Bei unserem Expertentelefon ging es außerdem um die Todesfallvorsorge sowie um wichtige Fragen rund um Erbregelung und Testament. Fünf Fachleute gaben sechs Stunden lang Antworten.

Am Telefon saßen:

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fritz Roth, Bergisch-Gladbach. Bestatter, Trauerbegleiter und Gründer einer privaten Trauerakademie. Mitveranstalter von Trauerreisen.

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Petra Bach, Juristin und Mitbegründerin der Friedwald GmbH. Seit 2007 alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin des Unternehmens.

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Andrea König-Uber, Versicherungsexpertin bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.

Dr. Gerrit Brachvogel, Notar a.D., München.

Dr. Robert Rek, Gerlingen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Autor des Fachbuchs "Internationales Steuerrecht in der Praxis".

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"Reisen ins Leben" heißt ein Projekt für Trauernde, das der Bestatter und Trauerbegleiter Fritz Roth aus Bergisch-Gladbach zusammen mit einem großen Reiseveranstalter im Frühjahr vorgestellt hat. Fritz Roth: "Angesprochen sind Menschen, die nach der ersten schweren Trauerphase eine neue Orientierung suchen. Unsere Reisen bieten Gemeinschaft, Begleitung und Anleitung." Reiseziele sind Madeira, Teneriffa, Kreta, Mallorca und die mecklenburgische Seenplatte. Die Gäste sind untergebracht in kleinen, privat geführten Hotels in schöner, ruhiger Lage, aber mit Anbindung an kulturell ansprechende Umgebungen und Orte.

Der Wald als letzte Ruhestätte

Ewige Ruhe an den Wurzeln eines Baumes im Wald finden - das ist für viele Menschen längst keine exotische Idee mehr. Inzwischen gibt es bundesweit allein 34 Friedwald-Standorte, an denen rund 17.000 Menschen beigesetzt sind. Die Wälder bleiben zugänglich für Spaziergänger. Durch Erinnerungssteine oder Plaketten mit oder ohne Kreuz an den Baumstämmen kann an die Namen der Toten erinnert werden. Petra Bach, Juristin und Mitbegründerin der Friedwald GmbH: "Man kann sich schon zu Lebzeiten einen Platz oder einen Baum aussuchen und die Urkunde darüber bei den persönlichen Unterlagen hinterlegen. Natürlich ist es auch sinnvoll und wichtig, die Angehörigen darüber zu informieren."

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Vorsorge mit der Sterbegeld-Versicherung

Egal für welche Art der Bestattung man sich entscheidet: Moderne Beerdigungsunternehmen helfen, den letzten Weg nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Aber eine Bestattung kostet Geld, 5.000 Euro kommen dabei schnell zusammen. Die meisten Senioren möchten ihren Angehörigen die Sorge um das Finanzielle ersparen und schon zu Lebzeiten entsprechend Vorsorge treffen. Aber welchen Unterschied macht es, ob man für die Bestattungskosten regelmäßig Geld zurücklegt oder eine Sterbegeld-Versicherung abschließt? Andrea König-Uber, Versicherungsexpertin bei den Ergo Direkt Versicherungen: "Bei monatlichen Sparbeiträgen dauert es viele Jahre oder Jahrzehnte, bis eine vernünftige Todesfallleistung erreicht werden kann. Und wenn kein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt, frisst die Abgeltungssteuer auch noch fast ein Drittel der Erträge auf. Unsere Sterbegeld-Absicherung dagegen bietet bei Unfalltod bereits ab Vertragsbeginn vollen Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen im Ernstfall von Anfang an die vereinbarte Todesfallleistung für die Bestattung erhalten. Bereits nach drei Jahren genießt man den vollen Versicherungsschutz."

Erbe und Testament - Streit und Ärger müssen nicht sein

Wenn es um eine Erbschaft geht, ist der schönste Familienfrieden häufig dahin. Um solche Zwistigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden und den Fiskus möglichst wenig am Erbe teilhaben zu lassen, sollte man sich zum Erb- und Erbschaftssteuerrecht gut informieren. Dr. Gerrit Brachvogel: "Ein Testament kann entweder beim Notar oder handschriftlich errichtet werden. Handschriftlich errichtet muss es von Anfang bis Ende selbst geschrieben und unterschrieben sein. Notarielle Testamente werden immer beim Amtsgericht aufbewahrt. Auch privatschriftliche Testamente können dort abgegeben werden. Damit kann verhindert werden, dass Verwandte ein Testament möglicherweise verschwinden lassen." Ein Anrufer wollte wissen, unter welchen Umständen die Vererbung seines Hauses an seine Kinder steuerfrei bleibt. Dr. Robert Rek: "Die Steuerbefreiung gibt es dann, wenn die Immobilie vom Erblasser bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde und danach vom Erwerber zu eigenen Wohnzwecken mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird".


INFOKASTEN
Weitere Informationsquellen für Interessierte im Internet:

  • www.trauerakademie.de (Die Trauerakademie von Fritz Roth mit den "Reisen für Trauernde")
  • www.friedwald.de (Homepage der FriedWald GmbH)
  • www.sterbegeld.de (aktuelle Informationen rund um die Themen Bestattung und Hinterbliebenen-Vorsorge)
  • www.bmj.bund.de (Homepage des Bundesministeriums für Justiz mit allen aktuellen Informationen zur neuesten, seit Anfang 2010 gültigen Form des Erbrechts).
Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),